4 (5) Ga 24/06•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2006-10-19, 4 (5) Ga 24/06
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2006-10-19, 4 (5) Ga 24/06
4 (5) Ga 24/06Arbeitsgericht19.10.2006
Regest
Der Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Beibehaltung der bisherigen Arbeitszeiten setzt die Glaubhaftmachung eines Verfügungsgrundes voraus.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 4 (5) Ga 24/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-19
Aktenzeichen: 4 (5) Ga 24/06
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2006:1019.4.5GA24.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: §§ 935, 940 ZPO, § 106 GewO
Leitsätze
Der Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Beibehaltung der bisherigen Arbeitszeiten setzt die Glaubhaftmachung eines Verfügungsgrundes voraus.
Tenor
-
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
-
Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.
-
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.793,60 EUR festgesetzt.
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