7 Ca 3811/06•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2007-03-16, 7 Ca 3811/06
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2007-03-16, 7 Ca 3811/06
7 Ca 3811/06Arbeitsgericht16.03.2007
Regest
Unterstellt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unberechtigterweise rechtsradikale und ausländerfeindliche Äußerungen, kann dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 7 Ca 3811/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-16
Aktenzeichen: 7 Ca 3811/06
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2007:0316.7CA3811.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: §§ 626 BGB
Leitsätze
Unterstellt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unberechtigterweise rechtsradikale und ausländerfeindliche Äußerungen, kann dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 511,29 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.11.2006 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 93 % und die Beklagte zu 7 %.
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Streitwert: 7.261,29 €.
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Die Berufung wird für die Beklagte nicht zugelassen.
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