4 Ca 3671/06•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2007-03-29, 4 Ca 3671/06
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2007-03-29, 4 Ca 3671/06
4 Ca 3671/06Arbeitsgericht29.03.2007
Regest
Es widerspricht nicht billigem Ermessen, wenn eine Anpassung der Betriebsrente zum Anpassungsstichtag unterbleibt, weil sich eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage für die nächsten 3 Jahre noch nicht abgezeichnet hat.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 4 Ca 3671/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-29
Aktenzeichen: 4 Ca 3671/06
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2007:0329.4CA3671.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 16 BetrAVG
Leitsätze
Es widerspricht nicht billigem Ermessen, wenn eine Anpassung der Betriebsrente zum Anpassungsstichtag unterbleibt, weil sich eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage für die nächsten 3 Jahre noch nicht abgezeichnet hat.
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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Streitwert: 13.209,72 €.
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Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft
Gesetzes statthaft ist, nicht zugelassen.
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