4 Ga 17/07•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2007-05-31, 4 Ga 17/07
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2007-05-31, 4 Ga 17/07
4 Ga 17/07Arbeitsgericht31.05.2007
Regest
Ein auf das Bestehen eines Lohnanspruchs gerichteter Feststellungsantrag ist auch in einstweiligen Verfügungsverfahren nicht zulässig. Nach dem Grundsatz des Vorrangs auf Leistungsklage ist der Antrag auf Zahlung eines bezifferten Notbedarfs zu richten.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 4 Ga 17/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-31
Aktenzeichen: 4 Ga 17/07
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2007:0531.4GA17.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 256 ZPO
Leitsätze
Ein auf das Bestehen eines Lohnanspruchs gerichteter Feststellungsantrag ist auch in einstweiligen Verfügungsverfahren nicht zulässig. Nach dem Grundsatz des Vorrangs auf Leistungsklage ist der Antrag auf Zahlung eines bezifferten Notbedarfs zu richten.
Tenor
-
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
-
Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.
-
Streitwert: 1.368,11 €.
-
Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.