8 Ca 2565/06•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2007-09-25, 8 Ca 2565/06
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2007-09-25, 8 Ca 2565/06
8 Ca 2565/06Arbeitsgericht25.09.2007
Regest
Eine Vertragsklausel, die den Bonusanspruch eines Arbeitnehmers an den Bestand des Arbeitsverhältnisses bindet und für den Fall der vorzeitigen Beendigung ohne Ansehen des Beendigungsgrundes jeglichen anteiligen Anspruch ausschließt, ist gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 8 Ca 2565/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-25
Aktenzeichen: 8 Ca 2565/06
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2007:0925.8CA2565.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: §§ 307 Abs. 1, S. 1, 306 Abs. 1 BGB
Leitsätze
Eine Vertragsklausel, die den Bonusanspruch eines Arbeitnehmers an den Bestand des Arbeitsverhältnisses bindet und für den Fall der vorzeitigen Beendigung ohne Ansehen des Beendigungsgrundes jeglichen anteiligen Anspruch ausschließt, ist gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam.
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft über die Höhe des Erfolgsbonusses des verstorbenen Mitarbeiters I. N., letzte Wohnanschrift C. Straße 3., 6. L., für das Geschäftsjahr 2005 zu erteilen und mit Nachweisen zu belegen.
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Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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Der Streitwert wird auf 22.750,00 € festgesetzt.
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