Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2008-02-20, 5 Ca 3794/07

5 Ca 3794/07Arbeitsgericht20.02.2008

Regest

Ein Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber Schadenersatz zu leisten, wenn er vom Kunden Geld vereinnahmt hat und es nicht an den Arbeitgeber weiterreicht - jedenfalls wenn er die Einnahmen vorsätzlich verschleiert hat.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Mönchengladbach — 5 Ca 3794/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-20

Aktenzeichen: 5 Ca 3794/07

ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2008:0220.5CA3794.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 280 BGB

Leitsätze

Ein Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber Schadenersatz zu leisten, wenn er vom Kunden Geld vereinnahmt hat und es nicht an den Arbeitgeber weiterreicht - jedenfalls wenn er die Einnahmen vorsätzlich verschleiert hat.

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 433.919,95 € nebst 5% Zinsen über dem Basiszins seit dem 15.12.2007 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 14% und der Beklagte 86%.

Der Streitwert wird auf 502.669,27 € festgesetzt.

Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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