Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2010-02-18, 1 Ca 3848/09

1 Ca 3848/09Arbeitsgericht18.02.2010

Regest

Bei freiwilligen Leistungen entscheidet der Arbeitgeber allein darüber, in welchem Umfang er finanzielle Mittel einsetzt, welchen Zweck er mit dieser Leistung verfolgen und welchen Personenkreis es deshalb begünstigen will.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Mönchengladbach — 1 Ca 3848/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-18

Aktenzeichen: 1 Ca 3848/09

ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2010:0218.1CA3848.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: §§ 77 Abs. 4 BetrVG, § 242 BGB

Leitsätze

Bei freiwilligen Leistungen entscheidet der Arbeitgeber allein darüber, in welchem Umfang er finanzielle Mittel einsetzt, welchen Zweck er mit dieser Leistung verfolgen und welchen Personenkreis es deshalb begünstigen will.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Streitwert:: 15.000,- €.

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