1 Ca 3848/09•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2010-02-18, 1 Ca 3848/09
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2010-02-18, 1 Ca 3848/09
1 Ca 3848/09Arbeitsgericht18.02.2010
Regest
Bei freiwilligen Leistungen entscheidet der Arbeitgeber allein darüber, in welchem Umfang er finanzielle Mittel einsetzt, welchen Zweck er mit dieser Leistung verfolgen und welchen Personenkreis es deshalb begünstigen will.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 1 Ca 3848/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-18
Aktenzeichen: 1 Ca 3848/09
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2010:0218.1CA3848.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: §§ 77 Abs. 4 BetrVG, § 242 BGB
Leitsätze
Bei freiwilligen Leistungen entscheidet der Arbeitgeber allein darüber, in welchem Umfang er finanzielle Mittel einsetzt, welchen Zweck er mit dieser Leistung verfolgen und welchen Personenkreis es deshalb begünstigen will.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Streitwert:: 15.000,- €.
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