1 Ca 497/10•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2010-04-22, 1 Ca 497/10
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2010-04-22, 1 Ca 497/10
1 Ca 497/10Arbeitsgericht22.04.2010
Regest
Pflichtverletzung einer Altenpflegerin mit schwerwiegenden Folgen, Erforderlichkeit einer Abmahnung.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 1 Ca 497/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-22
Aktenzeichen: 1 Ca 497/10
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2010:0422.1CA497.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 626 GBG
Leitsätze
Pflichtverletzung einer Altenpflegerin mit schwerwiegenden Folgen, Erforderlichkeit einer Abmahnung.
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den
Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch
die Kündigung vom 12.02.2010 nicht aufgelöst
worden ist.
2.Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum
rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutz-
verfahrens als vollzeitbeschäftigte Altenpflegerin
zu den bisherigen Arbeitsbedingungen weiterzu-
beschäftigen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4.Streitwert: 15.070,30 €.
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