3 Ca 2680/10•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2010-12-16, 3 Ca 2680/10
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2010-12-16, 3 Ca 2680/10
3 Ca 2680/10Arbeitsgericht16.12.2010
Regest
Im Rahmen der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG ist auf die von der Truppe bestimmte Dienststelle abzustellen.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 3 Ca 2680/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-16
Aktenzeichen: 3 Ca 2680/10
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2010:1216.3CA2680.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 1 KSchG, Art. 56 Abs. 1a ZA-NTS
Leitsätze
Im Rahmen der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG ist auf die von der Truppe bestimmte Dienststelle abzustellen.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Streitwert: 7.500,00 €
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