7 Ca 422/11•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2011-05-25, 7 Ca 422/11
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2011-05-25, 7 Ca 422/11
7 Ca 422/11Arbeitsgericht25.05.2011
Regest
Eine inkongruente Deckung kann vorliegen, wenn Lohnansprüche nicht innerhalb tarifvertraglicher Ausschlussfristen geltend gemacht werden und zum Zeitpunkt ihres Ausgleichs bereits verfallen waren.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 7 Ca 422/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-25
Aktenzeichen: 7 Ca 422/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2011:0525.7CA422.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: §§ 17, 129, 130, 131, 143 InsO
Leitsätze
Eine inkongruente Deckung kann vorliegen, wenn Lohnansprüche nicht innerhalb tarifvertraglicher Ausschlussfristen geltend gemacht werden und zum Zeitpunkt ihres Ausgleichs bereits verfallen waren.
Tenor
1.Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2008 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
4.Der Streitwert beträgt 7.507,50 €
5.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.