6 Ca 1302/11•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2011-07-13, 6 Ca 1302/11
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2011-07-13, 6 Ca 1302/11
6 Ca 1302/11Arbeitsgericht13.07.2011
Regest
Die Insolvenz hindert den Insolvenzschuldner nicht, Arbeitsverträge ohne Zustimmung des Treuhänders abschließen, abzuändern oder aufzuheben. Die Arbeitskraft des Insolvenzschuldners gehört als höchstpersönliches Gut nicht zur Insolvenzmasse.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 6 Ca 1302/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-13
Aktenzeichen: 6 Ca 1302/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2011:0713.6CA1302.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 80 InsO
Leitsätze
Die Insolvenz hindert den Insolvenzschuldner nicht, Arbeitsverträge ohne Zustimmung des Treuhänders abschließen, abzuändern oder aufzuheben. Die Arbeitskraft des Insolvenzschuldners gehört als höchstpersönliches Gut nicht zur Insolvenzmasse.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Der Streitwert wird auf 1.056,00 € festgesetzt
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.