6 Ca 3354/11•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2012-01-25, 6 Ca 3354/11
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2012-01-25, 6 Ca 3354/11
6 Ca 3354/11Arbeitsgericht25.01.2012
Regest
Nach § 7 Nr. 8 MTV (Angestellter) haben Arbeitnehmer nur Anspruch auf eine Antrittsprämie, wenn das Druckerzeugnis am Montag nach der Sonntagsschicht zum Kunden ausgeliefert werden muss. Die Antrittsprämie ist eine Zuverlässigkeitsprämie um den Auslieferungstermin sicher zu stellen.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 6 Ca 3354/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-25
Aktenzeichen: 6 Ca 3354/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2012:0125.6CA3354.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: MTV Druckindustrie NRW
Leitsätze
Nach § 7 Nr. 8 MTV (Angestellter) haben Arbeitnehmer nur Anspruch auf eine Antrittsprämie, wenn das Druckerzeugnis am Montag nach der Sonntagsschicht zum Kunden ausgeliefert werden muss. Die Antrittsprämie ist eine Zuverlässigkeitsprämie um den Auslieferungstermin sicher zu stellen.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Der Streitwert wird auf 1.520,00 € festgesetzt.
Die Berufung wird gesondert zugelassen.
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