Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2012-01-25, 6 Ca 3354/11

6 Ca 3354/11Arbeitsgericht25.01.2012

Regest

Nach § 7 Nr. 8 MTV (Angestellter) haben Arbeitnehmer nur Anspruch auf eine Antrittsprämie, wenn das Druckerzeugnis am Montag nach der Sonntagsschicht zum Kunden ausgeliefert werden muss. Die Antrittsprämie ist eine Zuverlässigkeitsprämie um den Auslieferungstermin sicher zu stellen.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Mönchengladbach — 6 Ca 3354/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-25

Aktenzeichen: 6 Ca 3354/11

ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2012:0125.6CA3354.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: MTV Druckindustrie NRW

Leitsätze

Nach § 7 Nr. 8 MTV (Angestellter) haben Arbeitnehmer nur Anspruch auf eine Antrittsprämie, wenn das Druckerzeugnis am Montag nach der Sonntagsschicht zum Kunden ausgeliefert werden muss. Die Antrittsprämie ist eine Zuverlässigkeitsprämie um den Auslieferungstermin sicher zu stellen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Der Streitwert wird auf 1.520,00 € festgesetzt.

Die Berufung wird gesondert zugelassen.

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