6 Ca 3526/11•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2012-02-15, 6 Ca 3526/11
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2012-02-15, 6 Ca 3526/11
6 Ca 3526/11Arbeitsgericht15.02.2012
Regest
Die Bezeichnung des Vorgesetzten als "Du Arschloch" ist an sich geeignet, auch ein seit 37 Jahren bestehendes Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 6 Ca 3526/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-15
Aktenzeichen: 6 Ca 3526/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2012:0215.6CA3526.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 626 BGB
Leitsätze
Die Bezeichnung des Vorgesetzten als "Du Arschloch" ist an sich geeignet, auch ein seit 37 Jahren bestehendes Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen
Tenor
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung noch durch die hilfsweise ordentliche Kündigung vom 28.11.2011 und 30.11.2011 aufgelöst worden ist bzw. werden wird.
Die Beklagte wird verurteilt den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Hilfsarbeiter weiter zu beschäftigen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Streitwert wird auf 13.015,00 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.