4 Ca 1434/12•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2012-08-23, 4 Ca 1434/12
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2012-08-23, 4 Ca 1434/12
4 Ca 1434/12Arbeitsgericht23.08.2012
Regest
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Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 4 Ca 1434/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-23
Aktenzeichen: 4 Ca 1434/12
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2012:0823.4CA1434.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: BetrAVG § 16
Leitsätze
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Tenor
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger rückständige Betriebsrente für den Zeitraum Juli 2010 bis Juni 2012 in Höhe von XXX € brutto zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über die gezahlte Betriebsrente von XXX € brutto hinaus monatlich ab Juli 2012 weitere XXX € zu zahlen.
3.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger den steuerlichen Schaden zu ersetzen, der diesem durch die verspätete Zahlung der laufenden Betriebsrente entstehen wird.
4.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
6.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf XXX € festgesetzt.
7.Die Berufung wird, auch soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, gesondert zugelassen.
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