2 Ca 2787/13•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2013-11-27, 2 Ca 2787/13
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2013-11-27, 2 Ca 2787/13
2 Ca 2787/13Arbeitsgericht27.11.2013
Regest
Eine Lehrkraft besitzt keine Anspruch auf eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 TV-L, wenn sie die für die Eingruppierung maßgeblichen Voraussetzungen nach dem Erfüllererlass bzw. dem Nichterfüllererlass für Muttersprachlichen Unterricht nicht erfüllt.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 2 Ca 2787/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-27
Aktenzeichen: 2 Ca 2787/13
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2013:1127.2CA2787.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: TVL; 11
Leitsätze
Eine Lehrkraft besitzt keine Anspruch auf eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 TV-L, wenn sie die für die Eingruppierung maßgeblichen Voraussetzungen nach dem Erfüllererlass bzw. dem Nichterfüllererlass für Muttersprachlichen Unterricht nicht erfüllt.
Tenor
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1. Die Klage wird abgewiesen.
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2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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3. Streitwert: 3.600,00 Euro.
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