7 Ca 2069/13•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2014-01-29, 7 Ca 2069/13
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2014-01-29, 7 Ca 2069/13
7 Ca 2069/13Arbeitsgericht29.01.2014
Regest
Der Anspruch auf Schadensersatz wegen eines sog. Verfrühungsschadens (durch Kündigung mit verkürzter Kündigungsfrist innerhalb der Insolvenz) kann durch eine Ausschlussfrist im Insolvenzplan verfallen.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 7 Ca 2069/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-29
Aktenzeichen: 7 Ca 2069/13
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2014:0129.7CA2069.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: §§ 113 S. 3, 259 b InsO
Leitsätze
Der Anspruch auf Schadensersatz wegen eines sog. Verfrühungsschadens (durch Kündigung mit verkürzter Kündigungsfrist innerhalb der Insolvenz) kann durch eine Ausschlussfrist im Insolvenzplan verfallen.
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 60.789,70 €.
4.Die Berufung wird - soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist - nicht gesondert zugelassen.
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