Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2018-03-20, 1 Ca 2686/17

1 Ca 2686/17Arbeitsgericht20.03.2018

Regest

Lehnt der Kunde einen Einsatz eines Leiharbeitnehmers nach einer Einsatzdauer von 9 Monaten für einen weiteren Zeitraum von 3 Monaten und 1 Tag ab, kann die Leiharbeitsfirma das Arbeitsverhältnis für diesen Zeitraum auch dann nicht kündigen, wenn die Leiharbeitsfirma fast ausschließlich für diesen Kunden Arbeitnehmer vermittelt und keine anderen nennenswerten Einsatzmöglichkeiten anbieten kann, der Kunde nach dem Zeitraum von 3 Monaten und 1 Tag den Leiharbeitnehmer aber wieder einsetzen will.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Mönchengladbach — 1 Ca 2686/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-20

Aktenzeichen: 1 Ca 2686/17

ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2018:0320.1CA2686.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: § 8 Abs. 4 AüG, § 1 Abs. 2 KSchG

Leitsätze

Lehnt der Kunde einen Einsatz eines Leiharbeitnehmers nach einer Einsatzdauer von 9 Monaten für einen weiteren Zeitraum von 3 Monaten und 1 Tag ab, kann die Leiharbeitsfirma das Arbeitsverhältnis für diesen Zeitraum auch dann nicht kündigen, wenn die Leiharbeitsfirma fast ausschließlich für diesen Kunden Arbeitnehmer vermittelt und keine anderen nennenswerten Einsatzmöglichkeiten anbieten kann, der Kunde nach dem Zeitraum von 3 Monaten und 1 Tag den Leiharbeitnehmer aber wieder einsetzen will.

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 16.11.2017 nicht zum 31.12.2017 aufgelöst worden ist.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.Der Streitwert wird auf 2.400,00 € festgesetzt.

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