6 Ca 2593/18•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2019-03-20, 6 Ca 2593/18
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2019-03-20, 6 Ca 2593/18
6 Ca 2593/18Arbeitsgericht20.03.2019
Regest
Einzelfallentscheidung: Keine absolute zeitliche Obergrenze für Abwicklungs- und Aufräumarbeiten
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 6 Ca 2593/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-20
Aktenzeichen: 6 Ca 2593/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2019:0320.6CA2593.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6
Normen: § 15 Abs. 4 KSchG; § 17 Abs. 2,3 KSchG
Leitsätze
Einzelfallentscheidung: Keine absolute zeitliche Obergrenze für Abwicklungs- und Aufräumarbeiten
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 12.751,14 €.
4. Die Berufung wird – soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist – nicht gesondert zugelassen
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