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1 Ca 2526/19•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2020-01-21, 1 Ca 2526/19
1 Ca 2526/19Arbeitsgericht21.01.2020
Es stellt keine gleichsheitswidrige Schlechterstellung dar, wenn Arbeitnehmer, die in Nachtschicht arbeiten, rund 11 % weniger Zulagen erhalten als Arbeitnehmer, die ohne Schichtarbeit in der Nacht arbeiten, wenn diese unterschiedliche Behandlung auf tarifvertraglichen Regelungen beruht.
Entscheidungsdatum: 2020-01-21
Aktenzeichen: 1 Ca 2526/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2020:0121.1CA2526.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: Art. 3 I GG
Es stellt keine gleichsheitswidrige Schlechterstellung dar, wenn Arbeitnehmer, die in Nachtschicht arbeiten, rund 11 % weniger Zulagen erhalten als Arbeitnehmer, die ohne Schichtarbeit in der Nacht arbeiten, wenn diese unterschiedliche Behandlung auf tarifvertraglichen Regelungen beruht.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Der Streitwert wird auf 1.287,89 € festgesetzt.
Die Berufung wird zugelassen.
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