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6 Ca 468/20•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2021-05-12, 6 Ca 468/20
6 Ca 468/20Arbeitsgericht12.05.2021
1. Die ernstliche Androhung von körperlicher Gewalt rechtfertigt den Anspruch einer außerordentlichen Kündigung. 2. Im Rahmen der Betriebsratsanhörung sind Fehler bei der Angabe der Sozialdaten unschädlich, wenn dem Betriebsrat die korrekten Daten bekannt sind.
Entscheidungsdatum: 2021-05-12
Aktenzeichen: 6 Ca 468/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2021:0512.6CA468.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 626 Abs. 1 BGB; § 102 Abs. 1 BetrVG
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