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1 BV 15/22•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2022-06-21, 1 BV 15/22
1 BV 15/22Arbeitsgericht21.06.2022
Einzelfallentscheidung zur vergangenheits- und zukunftsbezogenen Betrachtungsweise bei der Beurteilung der im Betrieb in der Regel beschäftigten Wahlberechtigten.
Entscheidungsdatum: 2022-06-21
Aktenzeichen: 1 BV 15/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2022:0621.1BV15.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1
Normen: § 19 BetrVG
Einzelfallentscheidung zur vergangenheits- und zukunftsbezogenen Betrachtungsweise bei der Beurteilung der im Betrieb in der Regel beschäftigten Wahlberechtigten.
Die am 08.03.2022 in der Regionaldirektion F. durchgeführte Betriebsratswahl wird für unwirksam erklärt.
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