2 Ca 1245/11•Arbeitsgericht Minden, 2012-06-06, 2 Ca 1245/11
Arbeitsgericht Minden, 2012-06-06, 2 Ca 1245/11
2 Ca 1245/11Arbeitsgericht06.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Minden — 2 Ca 1245/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-06
Aktenzeichen: 2 Ca 1245/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGMI:2012:0606.2CA1245.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
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Es wird festgestellt, dass der für den Kläger durch die Treuhänder H1 & Partner angelegte D1 Vermögensbildungsfond mit der Konto-Nr. 11 sowie alle sonstigen durch die Treuhänder aufgrund des Treuhandvertrages vom 12.06.2003 für den Kläger vorgenommenen Geldanlagen nicht zur Insolvenzmasse gehören.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen
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Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu ¾ und der Beklagte zu ¼
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Der Streitwert wird auf 23.150,96 € festgesetzt.
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