1 Ca 743/16•Arbeitsgericht Minden, 2016-08-02, 1 Ca 743/16
Arbeitsgericht Minden, 2016-08-02, 1 Ca 743/16
1 Ca 743/16Arbeitsgericht02.08.2016
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Minden — 1 Ca 743/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-02
Aktenzeichen: 1 Ca 743/16
ECLI: ECLI:DE:ARBGMI:2016:0802.1CA743.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht gemäß § 19 Zf. 1 c des Manteltarifvertrages vom 01.01.2009 zum 30.09.2016 enden wird.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den Bedingungen des Arbeitsvertrages vom 18.09.1974 über den 30.09.2016 hinaus als stellvertretenden Küchenleiter weiter zu beschäftigen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Streitwert wird auf 10.600,00 EUR festgesetzt.
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