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2 Ca 705/20•Arbeitsgericht Minden, 2020-11-13, 2 Ca 705/20
2 Ca 705/20Arbeitsgericht13.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-13
Aktenzeichen: 2 Ca 705/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGMI:2020:1113.2CA705.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 2 ArbGG; § 3 EFZG; § 7 BUrlG
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.507,44 EUR brutto zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.10.2019 abzüglich an die A zu zahlender 4.446,96 EUR zu zahlen,
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.294,36 EUR brutto zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.08.2020 zu zahlen,
3. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein qualifiziertes, ihrem beruflichen Fortkommen dienliches Zeugnis für eine Betriebszugehörigkeit vom 01.07.1993 bis zum 30.06.2020 zu erteilen,
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
6. Der Streitwert beträgt 23.841,80 EUR.
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