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1 Ca 1254/19•Arbeitsgericht Minden, 2020-11-17, 1 Ca 1254/19
1 Ca 1254/19Arbeitsgericht17.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-17
Aktenzeichen: 1 Ca 1254/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGMI:2020:1117.1CA1254.19.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 6 Abs. 5 ArbZG
Die Beklagte wird entsprechend ihrem Anerkenntnis verurteilt, an den Kläger 4.898,03 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.254,60 Euro seit dem 01.01.2017, aus 1.257,38 Euro seit dem 01.01.2018 und aus 1.245,12 Euro seit dem 01.10.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Der Streitwert für das Anerkenntnisurteil wird auf 4.898,03 Euro festgesetzt.
Der Streitwert für das streitige Urteil wird auf 4.898,02 Euro festgesetzt.
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