Arbeitsgericht Münster, 2004-04-22, 2 Ca 2851/03

2 Ca 2851/03Arbeitsgericht22.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Münster — 2 Ca 2851/03 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-22

Aktenzeichen: 2 Ca 2851/03

ECLI: ECLI:DE:ARBGMS:2004:0422.2CA2851.03.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen dem Kläger und dem Beklagten zu 2) bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung des Beklagten zu 2) vom 27.10.2003 sein Ende gefunden hat.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 2).

  3. Der Streitwert wird auf 6.000,00 EUR festgesetzt.

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