2 Ca 2851/03•Arbeitsgericht Münster, 2004-04-22, 2 Ca 2851/03
Arbeitsgericht Münster, 2004-04-22, 2 Ca 2851/03
2 Ca 2851/03Arbeitsgericht22.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Münster — 2 Ca 2851/03 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-22
Aktenzeichen: 2 Ca 2851/03
ECLI: ECLI:DE:ARBGMS:2004:0422.2CA2851.03.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
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Es wird festgestellt, dass das zwischen dem Kläger und dem Beklagten zu 2) bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung des Beklagten zu 2) vom 27.10.2003 sein Ende gefunden hat.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 2).
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Der Streitwert wird auf 6.000,00 EUR festgesetzt.
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