3 Ca 1322/16•Arbeitsgericht Münster, 2017-05-09, 3 Ca 1322/16
Arbeitsgericht Münster, 2017-05-09, 3 Ca 1322/16
3 Ca 1322/16Arbeitsgericht09.05.2017
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Münster — 3 Ca 1322/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-09
Aktenzeichen: 3 Ca 1322/16
ECLI: ECLI:DE:ARBGMS:2017:0509.3CA1322.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Befristungsvereinbarung vom 29.04.2016 am 31.07.2016 geendet hat.
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- Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.
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- Der Streitwert wird auf 11.324,07 EUR festgesetzt.
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