Arbeitsgericht Münster, 2017-05-09, 3 Ca 1322/16

3 Ca 1322/16Arbeitsgericht09.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Münster — 3 Ca 1322/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-09

Aktenzeichen: 3 Ca 1322/16

ECLI: ECLI:DE:ARBGMS:2017:0509.3CA1322.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Befristungsvereinbarung vom 29.04.2016 am 31.07.2016 geendet hat.
    1. Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 11.324,07 EUR festgesetzt.

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