Arbeitsgericht Münster, 2018-03-02, 4 Ga 5/18

4 Ga 5/18Arbeitsgericht02.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Münster — 4 Ga 5/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-02

Aktenzeichen: 4 Ga 5/18

ECLI: ECLI:DE:ARBGMS:2018:0302.4GA5.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

    1. Der Verfügungsbeklagten wird im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, im Auswahlverfahren zur Umsetzung der zur Entfristung vorgesehenen Stellen mit der Entgeltgruppe 6 TVöD (Kenn-Nr. BAMF-2017-085-i) im operativen Bereich bezogen auf die Referate 532, 552, 533, 531, 538 andere Beschäftigte als die Verfügungsklägerin in unbefristete Anstellungsverhältnisse zu übernehmen, bis im Hauptsacheverfahren über die Berücksichtigung der Verfügungsklägerin als Kandidatin im Auswahlverfahren rechtskräftig entschieden ist.
    1. Der Verfügungsklägerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 € angedroht, ersatzweise Ordnungshaft.
    1. Die Kosten des Verfahrens hat die Verfügungsbeklagte zu tragen.
    1. Der Streitwert wird auf 8.100,00 € festgesetzt.

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