Arbeitsgericht Münster, 2018-06-29, 4 Ca 289/18

4 Ca 289/18Arbeitsgericht29.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Münster — 4 Ca 289/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-29

Aktenzeichen: 4 Ca 289/18

ECLI: ECLI:DE:ARBGMS:2018:0629.4CA289.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu den Bedingungen des bestehenden Arbeitsvertrages mit Datum vom 15.06.2016 als Vollzeitbeschäftigter und einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 6 TVöD mit Wirkung ab dem 15.06.2018 anzubieten und eine der unbefristet zu vergebenden Stellen als Tarifbeschäftigter mit einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 6 TVöD mit dem Kläger zu besetzen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen, welches sich auf Art und Dauer sowie Führung und Leistung während des Arbeitsverhältnisses erstreckt.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Von den Kosten des Rechtsstreites haben die Beklagte 4/5 und der Kläger 1/5 zu tragen.

  5. Der Streitwert wird auf 13.814,05 € festgesetzt.

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