Arbeitsgericht Münster, 2018-07-24, 3 Ca 287/18

3 Ca 287/18Arbeitsgericht24.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Münster — 3 Ca 287/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-24

Aktenzeichen: 3 Ca 287/18

ECLI: ECLI:DE:ARBGMS:2018:0724.3CA287.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu den Bedingungen des ursprünglichen Arbeitsvertrages vom 10.05.2016 als Vollzeitbeschäftigte mit Entgeltgruppe E 12 TVöD ab dem 11.05.2018 anzubieten und eine der unbefristeten Stellen E 12 TVöD mit der Klägerin zu besetzen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Art und Dauer und Führung und Leistung im Arbeitsverhältnis erstreckt.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Entscheiderin entsprechend dem Vertrag vom 10.05.2016 weiterzubeschäftigen in Vollzeit mit Entgeltgruppe E 12 TVöD.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 19.390,01 EUR festgesetzt.

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