Arbeitsgericht Oberhausen, 2002-07-26, 2 Ca 1203/02

2 Ca 1203/02Arbeitsgericht26.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Oberhausen — 2 Ca 1203/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-26

Aktenzeichen: 2 Ca 1203/02

ECLI: ECLI:DE:ARBGOB:2002:0726.2CA1203.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von EUR 330,00 (dreihundertdreißig) zu zahlen.Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5.

  • 3. Der Streitwert beträgt € 1.687,27.

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