Arbeitsgericht Oberhausen, 2005-04-13, 3 Ca 2976/04

3 Ca 2976/04Arbeitsgericht13.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Oberhausen — 3 Ca 2976/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-13

Aktenzeichen: 3 Ca 2976/04

ECLI: ECLI:DE:ARBGOB:2005:0413.3CA2976.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die fristlose Kündigung vom 08.12.2004, zugegangen am 08.12.2004, nicht beendet worden ist, sondern ungekündigt fortbesteht.

  2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Streitwert: 9.904,86 €.

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