Arbeitsgericht Oberhausen, 2005-08-24, 3 Ca 676/05

3 Ca 676/05Arbeitsgericht24.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Oberhausen — 3 Ca 676/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-08-24

Aktenzeichen: 3 Ca 676/05

ECLI: ECLI:DE:ARBGOB:2005:0824.3CA676.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

  1. Unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 26.04.2005, soweit nicht durch Teilvergleich vom 29.06.2005 erledigt, wird die Klage abgewiesen.

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Säumnis der Beklagten im Termin am 26.04.2005 entstandenen Kosten. Diese trägt die Beklagte. Ausgenommen sind ferner die auf den Teilvergleich vom 29.06.2005 entfallenden Kosten des Rechtsstreits. Diese werden gegeneinander aufgehoben.

  3. Streitwert: 1.700,04 €

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