4 Ca 2167/11•Arbeitsgericht Oberhausen, 2012-04-19, 4 Ca 2167/11
Arbeitsgericht Oberhausen, 2012-04-19, 4 Ca 2167/11
4 Ca 2167/11Arbeitsgericht19.04.2012
Regest
Der Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung unterliegt auch dann, wenn es sich hierbei um eine Masseverbindlichkeit im Sinne des § 123 Abs. 2 Satz 1 InsO handelt, der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB. Die Erstattung der Masseunzulänglichkeitsanzeige gemäß § 208 InsO führt nicht zu einer Hemmung der Verfjährung.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Oberhausen — 4 Ca 2167/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-19
Aktenzeichen: 4 Ca 2167/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGOB:2012:0419.4CA2167.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 123 Abs. 2 InsO, 208 InsO
Leitsätze
Der Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung unterliegt auch dann, wenn es sich hierbei um eine Masseverbindlichkeit im Sinne des § 123 Abs. 2 Satz 1 InsO handelt, der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB.
Die Erstattung der Masseunzulänglichkeitsanzeige gemäß § 208 InsO führt nicht zu einer Hemmung der Verfjährung.
Tenor
I.Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
III.Der Streitwert wird auf 871,52 € festgesetzt.
IV.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.