2 Ca 2024/15•Arbeitsgericht Oberhausen, 2016-02-25, 2 Ca 2024/15
Arbeitsgericht Oberhausen, 2016-02-25, 2 Ca 2024/15
2 Ca 2024/15Arbeitsgericht25.02.2016
Regest
Ein Tisch mit Stühlen, der im Lagerraum aufgestellt ist, stellt keinen Sozialraum im Sinne von § 6 Arbeitsstättenverordnung dar.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Oberhausen — 2 Ca 2024/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-25
Aktenzeichen: 2 Ca 2024/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGOB:2016:0225.2CA2024.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 1004 BGB, § 823 Abs. 1 BGB
Leitsätze
Ein Tisch mit Stühlen, der im Lagerraum aufgestellt ist, stellt keinen Sozialraum im Sinne von § 6 Arbeitsstättenverordnung dar.
Tenor
1.Das Teilversäumnisurteil vom 07.01.2016 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt mit Ausnahme der Kosten, die durch die Säumnis der Beklagten am 07.01.2016 entstanden sind. Diese werden der Beklagten auferlegt.
3.Der Streitwert wird auf 22.000,00 € festgesetzt.
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