Arbeitsgericht Oberhausen, 2017-03-30, 4 Ca 1518/16

4 Ca 1518/16Arbeitsgericht30.03.2017

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Oberhausen — 4 Ca 1518/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-30

Aktenzeichen: 4 Ca 1518/16

ECLI: ECLI:DE:ARBGOB:2017:0330.4CA1518.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: keine

Leitsätze

Kein Leitsatz vorhanden

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit der Klägerin die im Dienstplan für den jeweiligen Krankheitstag eingeplante Arbeitszeit als individuelle regelmäßige Arbeitszeit der Klägerin für die Berechnung der Höhe der Entgeltfortzahlung gemäß § 4 Abs. 1 EFZG sowie bei der Fortschreibung des Arbeitszeitkontos heranzuziehen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

3.Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt.

4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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