4 Ca 1518/16•Arbeitsgericht Oberhausen, 2017-03-30, 4 Ca 1518/16
Arbeitsgericht Oberhausen, 2017-03-30, 4 Ca 1518/16
4 Ca 1518/16Arbeitsgericht30.03.2017
Regest
Kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Oberhausen — 4 Ca 1518/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-30
Aktenzeichen: 4 Ca 1518/16
ECLI: ECLI:DE:ARBGOB:2017:0330.4CA1518.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: keine
Leitsätze
Kein Leitsatz vorhanden
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit der Klägerin die im Dienstplan für den jeweiligen Krankheitstag eingeplante Arbeitszeit als individuelle regelmäßige Arbeitszeit der Klägerin für die Berechnung der Höhe der Entgeltfortzahlung gemäß § 4 Abs. 1 EFZG sowie bei der Fortschreibung des Arbeitszeitkontos heranzuziehen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
3.Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt.
4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.