4 BV 73/13•Arbeitsgericht Oberhausen, 2017-05-11, 4 BV 73/13
Arbeitsgericht Oberhausen, 2017-05-11, 4 BV 73/13
4 BV 73/13Arbeitsgericht11.05.2017
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Oberhausen — 4 BV 73/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-05-11
Aktenzeichen: 4 BV 73/13
ECLI: ECLI:DE:ARBGOB:2017:0511.4BV73.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
Es wird gegen die Schuldnerinnen wegen des Verstoßes gegen die Unterlassungsverpflichtung aus Satz 1 Ziffer I des Vergleichs vom 15.10.2014 - 7 TaBV 37/14 - ein Ordnungsgeld i.H.v. 5.000,- € verhängt.
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