Arbeitsgericht Paderborn, 2010-07-07, 2 Ca 392/10

2 Ca 392/10Arbeitsgericht07.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Paderborn — 2 Ca 392/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-07

Aktenzeichen: 2 Ca 392/10

ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2010:0707.2CA392.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 626 BGB

Tenor

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Beklagten vom 19.02.2010 nicht beendet wurde.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 11.700,00 € festgesetzt.

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