2 Ca 392/10•Arbeitsgericht Paderborn, 2010-07-07, 2 Ca 392/10
Arbeitsgericht Paderborn, 2010-07-07, 2 Ca 392/10
2 Ca 392/10Arbeitsgericht07.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Paderborn — 2 Ca 392/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-07
Aktenzeichen: 2 Ca 392/10
ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2010:0707.2CA392.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 626 BGB
Tenor
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Beklagten vom 19.02.2010 nicht beendet wurde.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert wird auf 11.700,00 € festgesetzt.
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