2 BV 30/11•Arbeitsgericht Paderborn, 2012-01-18, 2 BV 30/11
Arbeitsgericht Paderborn, 2012-01-18, 2 BV 30/11
2 BV 30/11Arbeitsgericht18.01.2012
Regest
Wird gegen einen Arbeitgeber ein Beschlussverfahren eingeleitet und geht der Betrieb im Wege des Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB auf einen neuen Arbeitgeber über, richtet sich der Freistellungsanspruch des Betriebsrats aus § 40 BetrVG allein gegen den Betriebsnachfolger.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Paderborn — 2 BV 30/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-01-18
Aktenzeichen: 2 BV 30/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2012:0118.2BV30.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 40 BetrVG, § 613a BGB
Leitsätze
Wird gegen einen Arbeitgeber ein Beschlussverfahren eingeleitet und geht der Betrieb im Wege des Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB auf einen neuen Arbeitgeber über, richtet sich der Freistellungsanspruch des Betriebsrats aus § 40 BetrVG allein gegen den Betriebsnachfolger.
Tenor
Die Beteiligte zu 2) wird verpflichtet, den Betriebsrat von seiner Verbindlichkeit in Höhe von 1.044,23 € gegenüber den Rechtsanwälten W und C I-Straße, XXXXX M aus der Rechnung vom 01.08.2011 bezüglich des Beschlussverfahrens Aktenzeichen X BV XX/XX und von seiner Verbindlichkeit in Höhe von 2.214,59 € gegenüber den Rechtsanwälten W und C, I-Straße, XXXXX M aus der Rechnung vom 01.08.2011 bezüglich des Beschlussverfahrens Aktenzeichen X BV XX/XX freizustellen.
Die Anträge gegen die Beteiligte zu 3) werden abgewiesen.
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