3 Ca 1013/14•Arbeitsgericht Paderborn, 2014-10-24, 3 Ca 1013/14
Arbeitsgericht Paderborn, 2014-10-24, 3 Ca 1013/14
3 Ca 1013/14Arbeitsgericht24.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Paderborn — 3 Ca 1013/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-24
Aktenzeichen: 3 Ca 1013/14
ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2014:1024.3CA1013.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: §§ 626 BGB, 314 Abs. 2 BGB
Tenor
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1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die fristlose Kündigung vom 23. Juni 2014 beendet wurde.
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2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Kündigungsschutzverfahrens entsprechend den Bedingungen aus der Änderungskündigung vom 31. März 2014 weiter zu beschäftigen.
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3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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4. Der Streitwert wird auf 22.066,56 € festgesetzt.
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