3 Ca 386/15•Arbeitsgericht Paderborn, 2015-06-05, 3 Ca 386/15
Arbeitsgericht Paderborn, 2015-06-05, 3 Ca 386/15
3 Ca 386/15Arbeitsgericht05.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Paderborn — 3 Ca 386/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-05
Aktenzeichen: 3 Ca 386/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2015:0605.3CA386.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
-
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der im Arbeitsvertrag vom 19.07.2012 vorgesehenen Befristungsabrede zum 31.03.2015 geendet hat.
-
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Bedingungen als Dozent für Spanisch, IBS-Sprachbereich, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens weiter zu beschäftigen.
-
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
-
4. Der Streitwert wird auf 15.748,84 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.