Arbeitsgericht Paderborn, 2015-06-05, 3 Ca 386/15

3 Ca 386/15Arbeitsgericht05.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Paderborn — 3 Ca 386/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-05

Aktenzeichen: 3 Ca 386/15

ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2015:0605.3CA386.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der im Arbeitsvertrag vom 19.07.2012 vorgesehenen Befristungsabrede zum 31.03.2015 geendet hat.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Bedingungen als Dozent für Spanisch, IBS-Sprachbereich, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens weiter zu beschäftigen.

  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 4. Der Streitwert wird auf 15.748,84 € festgesetzt.

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