Arbeitsgericht Paderborn, 2015-08-12, 4 Ca 504/15

4 Ca 504/15Arbeitsgericht12.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Paderborn — 4 Ca 504/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-12

Aktenzeichen: 4 Ca 504/15

ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2015:0812.4CA504.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 9 TzBfG

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Erhöhung der Arbeitszeit der Klägerin von 19,5 Stunden pro Woche auf 39 Stunden pro Woche ab dem 01.03.2015 zuzustimmen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Der Streitwert wird auf 4.471,26 Euro festgesetzt.

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