Arbeitsgericht Paderborn, 2016-03-03, 2 Ca 1217/15

2 Ca 1217/15Arbeitsgericht03.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Paderborn — 2 Ca 1217/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-03

Aktenzeichen: 2 Ca 1217/15

ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2016:0303.2CA1217.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 23.07.2015, noch durch die fristgerechte Kündigung der Beklagten vom 22.10.2015 aufgelöst worden ist.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Kassiererin weiterzubeschäftigen.

  • 3. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.

  • 4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 5. Der Streitwert wird auf 8.314,88 € festgesetzt.

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