2 Ca 1217/15•Arbeitsgericht Paderborn, 2016-03-03, 2 Ca 1217/15
Arbeitsgericht Paderborn, 2016-03-03, 2 Ca 1217/15
2 Ca 1217/15Arbeitsgericht03.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Paderborn — 2 Ca 1217/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-03
Aktenzeichen: 2 Ca 1217/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2016:0303.2CA1217.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
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1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 23.07.2015, noch durch die fristgerechte Kündigung der Beklagten vom 22.10.2015 aufgelöst worden ist.
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2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Kassiererin weiterzubeschäftigen.
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3. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.
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4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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5. Der Streitwert wird auf 8.314,88 € festgesetzt.
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