1 Ca 1911/15•Arbeitsgericht Paderborn, 2016-04-28, 1 Ca 1911/15
Arbeitsgericht Paderborn, 2016-04-28, 1 Ca 1911/15
1 Ca 1911/15Arbeitsgericht28.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Paderborn — 1 Ca 1911/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-28
Aktenzeichen: 1 Ca 1911/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2016:0428.1CA1911.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger in dem Zeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2013 eine Vergütung unter Zugrundelegung der Entgeltgruppe 9 Stufe 5 TVöD (Bund) und ab dem 01.01.2014 eine Vergütung unter Zugrundelegung der Entgeltgruppe 9 b Stufe 5 TVöD (Bund) in der jeweiligen Fassung zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.339,31 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes ab dem 07.01.2016 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert wird auf 20.676,96 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.