Arbeitsgericht Paderborn, 2016-04-28, 1 Ca 1911/15

1 Ca 1911/15Arbeitsgericht28.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Paderborn — 1 Ca 1911/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-28

Aktenzeichen: 1 Ca 1911/15

ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2016:0428.1CA1911.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger in dem Zeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2013 eine Vergütung unter Zugrundelegung der Entgeltgruppe 9 Stufe 5 TVöD (Bund) und ab dem 01.01.2014 eine Vergütung unter Zugrundelegung der Entgeltgruppe 9 b Stufe 5 TVöD (Bund) in der jeweiligen Fassung zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.339,31 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes ab dem 07.01.2016 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 20.676,96 Euro festgesetzt.

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