Arbeitsgericht Paderborn, 2016-06-09, 2 Ca 457/15

2 Ca 457/15Arbeitsgericht09.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Paderborn — 2 Ca 457/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-09

Aktenzeichen: 2 Ca 457/15

ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2016:0609.2CA457.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die beklagte Partei wird verurteilt, die beiden Abmahnungen vom 06.02.2015, die Abmahnung vom 19.11.2015 und die Abmahnung vom 24.11.2015 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die beklagte Partei.

Der Streitwert wird auf 5.573,76 € festgesetzt.

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