2 Ca 357/16•Arbeitsgericht Paderborn, 2016-11-03, 2 Ca 357/16
Arbeitsgericht Paderborn, 2016-11-03, 2 Ca 357/16
2 Ca 357/16Arbeitsgericht03.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Paderborn — 2 Ca 357/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-03
Aktenzeichen: 2 Ca 357/16
ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2016:1103.2CA357.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 626 BGB, 5 Abs. 3 BetrV
Tenor
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 09.03.2016 weder fristlos noch fristgerecht beendet wurde.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Niederlassungsleiter in Q zu beschäftigen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Streitwert wird auf 20.515,97 € festgesetzt.
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