Arbeitsgericht Paderborn, 2018-11-23, 3 Ca 626/18

3 Ca 626/18Arbeitsgericht23.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Paderborn — 3 Ca 626/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-23

Aktenzeichen: 3 Ca 626/18

ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2018:1123.3CA626.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 613 a Abs. 6 BGB, § 613 a Abs. 5 BGB

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien über den 31.12.2015 hinaus fortbesteht.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag zu Ziffer 1) zu unveränderten Bedingungen des Arbeitsvertrages und der Folgevereinbarungen als Qualitätsprüfer zu einem Bruttomonatsentgelt in Höhe von 4.489,33 € weiter zu beschäftigen.

  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 4. Der Streitwert wird auf 17.957,32 € festgesetzt.

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