3 Ca 626/18•Arbeitsgericht Paderborn, 2018-11-23, 3 Ca 626/18
Arbeitsgericht Paderborn, 2018-11-23, 3 Ca 626/18
3 Ca 626/18Arbeitsgericht23.11.2018
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Paderborn — 3 Ca 626/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-23
Aktenzeichen: 3 Ca 626/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2018:1123.3CA626.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 613 a Abs. 6 BGB, § 613 a Abs. 5 BGB
Tenor
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1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien über den 31.12.2015 hinaus fortbesteht.
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2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag zu Ziffer 1) zu unveränderten Bedingungen des Arbeitsvertrages und der Folgevereinbarungen als Qualitätsprüfer zu einem Bruttomonatsentgelt in Höhe von 4.489,33 € weiter zu beschäftigen.
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3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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4. Der Streitwert wird auf 17.957,32 € festgesetzt.
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