5 Ca 1771/07 lev•Arbeitsgericht Solingen, 2008-01-11, 5 Ca 1771/07 lev
Arbeitsgericht Solingen, 2008-01-11, 5 Ca 1771/07 lev
5 Ca 1771/07 levArbeitsgericht11.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Solingen — 5 Ca 1771/07 lev — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-11
Aktenzeichen: 5 Ca 1771/07 lev
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2008:0111.5CA1771.07LEV.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 1 Abs. 2 KSchG
Tenor
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 28.09.2007 nicht aufgelöst wird.
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Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Maschinenbedienerin weiterzubeschäftigen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Der Streitwert wird auf 14.250,00 € festgesetzt.
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