Arbeitsgericht Solingen, 2008-01-11, 5 Ca 1771/07 lev

5 Ca 1771/07 levArbeitsgericht11.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Solingen — 5 Ca 1771/07 lev — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-11

Aktenzeichen: 5 Ca 1771/07 lev

ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2008:0111.5CA1771.07LEV.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 1 Abs. 2 KSchG

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 28.09.2007 nicht aufgelöst wird.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Maschinenbedienerin weiterzubeschäftigen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  4. Der Streitwert wird auf 14.250,00 € festgesetzt.

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