4 Ca 911/09 lev•Arbeitsgericht Solingen, 2009-08-21, 4 Ca 911/09 lev
Arbeitsgericht Solingen, 2009-08-21, 4 Ca 911/09 lev
4 Ca 911/09 levArbeitsgericht21.08.2009
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Solingen — 4 Ca 911/09 lev — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-21
Aktenzeichen: 4 Ca 911/09 lev
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2009:0821.4CA911.09LEV.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass das zwischen dem Kläger und dem Beklagten zu 1) bestehende Arbeitsverhältnis durch die Auf-hebungsvereinbarung vom 01.10.2007 nicht zum 31.12.2008 beendet worden ist.
2.F. wird festgestellt, dass das zwischen dem Kläger und dem Beklagten zu 1) bestehende Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 22.04.2009 auf die Beklagte zu 2) übergegangen ist.
3.Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, den Kläger bis zum rechts-kräftigen Abschluss des hiesigen Feststellungsverfahrens zu den Bedingungen des Arbeitsvertrages vom 05.02.1973 weiterzu-beschäftigen.
4.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 1) zu 37,5 % und die Beklagte zu 2) zu 62,5 %.
5.Der Streitwert wird auf € 32.520,00 festgesetzt.
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