Arbeitsgericht Solingen, 2010-01-22, 3 Ca 1474/09

3 Ca 1474/09Arbeitsgericht22.01.2010

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Solingen — 3 Ca 1474/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-22

Aktenzeichen: 3 Ca 1474/09

ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2010:0122.3CA1474.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Kündigung vom 29.06.2009 sozial ungerechtfertigt ist.

2.Es wird festgestellt, dass der Widerruf der Nebentätigkeitserlaubnis durch das Schreiben vom 25.11.2009 unwirksam ist.

3.Es wird festgestellt, dass die Kündigung des Nutzungsvertrages vom 25.11.2009 unwirksam ist.

4.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5.Streitwert: 80.000,00 €

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