3 Ca 1474/09•Arbeitsgericht Solingen, 2010-01-22, 3 Ca 1474/09
Arbeitsgericht Solingen, 2010-01-22, 3 Ca 1474/09
3 Ca 1474/09Arbeitsgericht22.01.2010
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Solingen — 3 Ca 1474/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-22
Aktenzeichen: 3 Ca 1474/09
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2010:0122.3CA1474.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Kündigung vom 29.06.2009 sozial ungerechtfertigt ist.
2.Es wird festgestellt, dass der Widerruf der Nebentätigkeitserlaubnis durch das Schreiben vom 25.11.2009 unwirksam ist.
3.Es wird festgestellt, dass die Kündigung des Nutzungsvertrages vom 25.11.2009 unwirksam ist.
4.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
5.Streitwert: 80.000,00 €
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